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Statistik zum Wohnungsbau in München

Hintergründe und Zahlen zu den Baugenehmigungen, Fertigstellungen sowie zur Baurechtschaffung im Wohnungsbau in München. 

Quelle: Unsplash

Baugenehmigungen & Fertigstellungen:

Die Stadt München weist für die vergangenen 10 Jahre folgende Zahlen zu den genehmigten und fertiggestellten Wohnungen auf:

Anzahl Wohnungen
Baugenehmigungen Fertigstellungen
2014 8.565 7.026
2015 8.445 6.596
2016 9.660 7.815
2017 13.475 8.272
2018 12.581 8.094
2019 10.929 7.121
2020 11.528 8.289
2021 8.655 7.140
2022 8.098 7.522
2023 9.093 9.837

Tabelle 1: Zahl der Baugenehmigungen und Fertigstellungen in München (Quelle: Statistisches Amt München)

Das Bayerische Landesamt für Statistik weist für den Zeitraum ebenfalls Zahlen zu den genehmigten und fertiggestellten Wohnungen aus. Hierbei findet zusätzlich eine Unterscheidung zwischen Wohnungen in neu errichteten Gebäuden und Wohnungen durch Um-, An- oder Ausbau in bestehenden Gebäuden statt:

  Anzahl Wohnungen
Baugenehmigungen Fertigstellungen
Neubau Um-, An- und Ausbau Summe Neubau Um-, An- und Ausbau Summe
2014 7.796 770 8.566 6.245 416 6.661
2015 7.699 746 8.445 5.754 649 6.403
2016 8.802 858 9.660 6.904 477 7.381
2017 11.991 1.488 13.479 7.855 485 8.340
2018 11.198 1.383 12.581 8.602 749 9.351
2019 10.200 729 10.929 6.725 801 7.526
2020 10.643 887 11.530 7.482 822 8.304
2021 7.953 702 8.655 7.055 454 7.509
2022 7.024 1.074 8.098 6.714 814 7.528
2023 8.421 672 9.093 9.398 459 9.857

Tabelle 2: Zahl der Baugenehmigungen und Fertigstellungen in München (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik)

Anzumerken ist, dass sich die Zahl der Fertigstellung bei beiden Quellen in einigen Jahren unterscheiden. Allerdings konnte nicht aufgeklärt werden, warum diese Differenzen zwischen den Daten der Stadt und den Daten des Landesamtes für Statistik entstehen.

Baurechtschaffung durch Satzungsbeschlüsse für Bebauungspläne:

 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat folgende Zahlen für die Baurechtschaffung in den letzten zehn Jahren veröffentlicht:
Baurechtschaffung in Wohneinheiten
2014 3.982
2015 7.923
2016 821
2017 5.760
2018 6.929
2019 3.508
2020 100
2021 228
2022 3.976
2023 3.004
 

Tabelle 3: Zahl der Wohneinheiten, für die Baurecht geschaffen wurde (Quelle: Referat für Stadtplanung und Bauordnung)

Die Daten in der Tabelle können nicht mit der Anzahl der fertiggestellten Wohnungen verglichen werden und auch nicht zur Berechnung verwendet werden, welcher Anteil der fertiggestellten Wohnungen auf Bebauungsplänen basiert. Denn die Zuordnung nach Jahren erfolgt in dieser Tabelle nach Datum des Satzungsbeschlusses – die tatsächliche Fertigstellung kann viele Jahre später sein.

Die Daten zeigen deutliche Schwankungen, die stark von der Verfügbarkeit und der Größe der entwickelbaren Flächen abhängen. Diese Flächen und die darauf geplanten Wohnungen sind ungleich verteilt und können erheblich variieren, was zu unterschiedlichen Ergebnissen von Jahr zu Jahr führt. Große Bauprojekte, wie die in Freiham mit mehr als 10.000 Wohneinheiten, die ehemalige Bayernkaserne mit 5.500 Wohneinheiten oder die Messestadt Riem mit 6.200 Wohneinheiten, haben einen besonders starken Einfluss auf die Zahlen.

Eine Unterscheidung hinsichtlich der Art des Baurechts wird bei den Statistiken zu den genehmigten und fertiggestellten Wohnungen nicht separat ausgewiesen. Allerdings war im Wohnbauatlas 2022 folgende Aussage zu finden:

Fertigstellungen nach Art des Baurechts:

„Insgesamt etwa die Hälfte der in den Jahren 2017 bis 2020 fertiggestellten Wohnungen in München wurde auf neu überplanten Flächen erstellt. Tendenziell ist der Anteil an Wohnungen, die im Rahmen von Bebauungsplänen fertiggestellt wurden, in den Stadtrandbezirken höher als in den innerstädtischen Lagen. Aufgrund der geringeren Flächenverfügbarkeit wurden im Betrachtungszeitraum zum Beispiel in der Ludwigs- und Isarvorstadt (2) fast ausschließlich Nachverdichtungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) realisiert. In den zwei Stadtbezirken mit dem insgesamt größten Neubauvolumen, Bogenhausen (13) und Ramersdorf-Perlach (16), entstanden hingegen jeweils über die Hälfte der fertiggestellten Wohnungen im Rahmen von Bebauungsplänen.“

Abbildung 1: Fertiggestellte Wohnungen (Quelle: LH München)

Bauüberhang:

Hinsichtlich des Bauüberhangs in München veröffentlichte das Bayerische Landesamt für Statistik folgende Zahlen:

  Neubau Um-, An- und Ausbau (z.B. durch Aufstockung) Summe (alle Baumaßnahmen)
  Insgesamt Davon genehmigt, aber noch nicht begonnen Davon im Bau
2014 20.497 11.308 9.189 2.937 23.434
2015 22.193 13.299 8.894 2.898 25.091
2016 23.620 14.888 8.732 3.190 26.810
2017 26.238 16.211 10.027 4.087 30.325
2018 27.234 15.752 11.482 4.336 31.570
2019 29.896 16.692 13.204 3.753 33.649
2020 32.635 18.247 14.388 3.767 36.402
2021 32.718 17.564 15.154 3.839 36.557
2022 31.522 16.516 15.006 4.020 35.542
2023 29.380 16.950 12.430 4.122 33.502

 Tabelle 4: Bauüberhang (Quelle: Bayerische Landesamt für Statistik)

 

Die Zahl der genehmigten Neubau-Wohnungen, die sich aber noch nicht im Bau befinden, hat sich in den letzten zehn Jahren um knapp 50% erhöht.

Aufstellungsbeschlüsse & SoBoN:

Aus einer Antwort vom 11.10.2022 auf eine Stadtratsanfrage ergibt sich, dass zwischen 2010 und 2019 jährlich durchschnittlich 7 Aufstellungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen für den Wohnungsbau (für insgesamt ca. 41.000 Wohneinheiten) gefasst wurden.

Zudem wurden in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 15 Aufstellungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen für den Wohnungsbau gefasst:

  Zahl der Aufstellungsbeschlüsse Davon im Wohnungsbau Wohneinheiten
2019 16 8 5.687
2020 11 1 3.000
2021 14 4 3.363
2022 (Stand 01.08.22) 4 2 3.500

Tabelle 5: Zahl der Aufstellungsbeschlüsse

Aus einer anderen Antwort des Planungsreferats aus dem Juni 2023 ergibt sich außerdem, dass im Zeitraum 2014 bis 2020 40 Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der Wohnbaurechtschaffung beschlossen wurden. Von diesen sind im Zeitraum 2014 bis 2020 14 zur Satzung gebracht worden – darüber hinaus sind weitere Bebauungspläne zur Satzung gebracht worden, deren Verfahren in der vorangegangenen Wahlperiode begonnen haben.

Es ließ sich bei der Recherche nicht ermitteln, wie viele Aufstellungsbeschlüsse seit einer längeren Zeit „offen“ sind, also weder zur Satzung noch aufgehoben wurden.

Seit der Einführung des SoBoN im Jahr 1994 wurden bis zum 31.12.2021 laut dem Stadtplanungsreferat 176 Bebauungsplanverfahren nach den SoBoN-Grundsätzen rechtsverbindlich abgeschlossen. Die geschaffenen (Wohn-)Baurechte umfassten 59.130 Wohneinheiten, davon 16.060 geförderte Wohnungen. Laut Angaben auf der Website des Stadtplanungsreferats lagen mit Stand Dezember 2023 seit der SoBoN-Einführung 182 rechtsverbindliche Bebauungspläne vor.

Im Rahmen der SoBoN wurden zwischen 2014 und 2023 insgesamt 158 Bindungsverträge bei der Neuausweisung von Baurecht abgeschlossen. Insgesamt waren 8.569 Wohnungen von den Regelungen betroffen:

Bindungsverträge Betroffene Wohnungen[1]
2014 21 887
2015 17 1.009
2016 20 629
2017 19 1.376
2018 18 767
2019 14 777
2020 13 524
2021 17 1.037
2022 11 688
2023 8 875
Summe 158 8.569

Tabelle 6: Zahl der Bindungsverträge (Quelle: Referat für Stadtplanung und Bauordnung)

[1] Bei den betroffenen Wohnungen handelt es sich um eine rechnerische Größe (gebundene Geschossfläche geteilt durch durchschnittliche Wohnungsgrößen), die von der Zahl der in den Folgejahren tatsächlich errichteten Wohnungen abweichen kann.

Im Zuge der Novellierung der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) 2021 vom 28.07.2021 wurde festgelegt, dass die neuen Regelungen ab Beschluss bei Bebauungsplanverfahren Anwendung finden.

Davon ausgenommen wurden Bebauungsplanverfahren, für die bereits zum Zeitpunkt der Novellierung ein Aufstellungsbeschluss vom Stadtrat der Landeshauptstadt München gefasst worden ist. Bei diesen Verfahren gilt die SoBoN, die zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses galt.

Zudem findet in Bebauungsplanverfahren, in denen zum Zeitpunkt des Beschlusses noch kein Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vorlag, aber von allen Planungsbegünstigten eine Grundzustimmung bis zum Mai 2020 (Kenntnis der Änderung der SoBoN durch Koalitionsvertrag) abgegeben wurde, eine SoBoN 2017 Plus statt. Es handelt sich bei diesen Übergangsfällen um die Bebauungsplanverfahren

  • 1728g Rappenweg
  • 2175 Dreilingsweg
  • 2178 Heltauer Str.

Aus einer Antwort vom 24.05.2024 auf eine Stadtratsanfrage der CSU-Fraktion lässt sich entnehmen, dass zwischen Juli 2021 und Ende 2023 insgesamt 27 Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden; davon 9 Aufstellungsbeschlüsse mit geplanter Wohnbaurechtschaffung. Rechnerisch ergibt sich über die geplante Wohn-Geschossfläche ein Potenzial für 6.725 Wohneinheiten.

Von diesen 9 Aufstellungsbeschlüssen mit geplanter Wohnbaurechtschaffung wurden 0 Verfahren mit den Regularien nach der SoBoN 2017, 3 Verfahren mit den Regularien nach der SoBoN 2017 PLUS und 7 Verfahren mit den Regularien nach der SoBoN 2021 gefasst.

Nachfolgend sind sämtliche Aufstellungsbeschlüsse zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2023 aufgelistet.

Jahr Nummer Name Aufstellungs-beschluss Wohneinheiten (rechn.) SoBoN
2021 2168 Schützenstraße 23.06.2021
2021 2169 Deisenhofener Str. (VKB) 28.07.2021 2021
2021 2174 Erweiterung Augustiner 15.12.2021
2021 2175 Dreilingsweg 15.12.2021 913 (950 lt. Aufstellungsbeschluss) 2017 Plus
2022 2176 Ottobrunner Straße 3 09.02.2022 2021
2022 2177 Kapellenweg Implerstraße U9 IPPC 04.05.2022
2022 2179 Ludwigsfeld 07.06.2022 1954 (1800 bis 2000 lt. Aufstellungsbeschluss) 2021
2022 2178 Heltauer Straße 27.07.2022 1500 2017 Plus
2022 1728g Rappenweg 05.10.2022 (zwischen 1.700-3.400) 2017 Plus
2022 2180 Hans Preissinger Straße 05.10.2022 450 2021
2022 1956c Bothestraße 30.11.2022 2021
2022 2182 Am Isarkanal 07.12.2022 68 2021
2022 2183 Marienburger Straße 21.12.2022 530 2021
2023 2166a Frankfurter Ring 227 01.03.2023 2021
2023 2187 Verlängerter Rappenweg 08.03.2023
2023 2161 Bauseweinallee 08.03.2023
2023 2188 Boschetsrieder Straße 22.03.2023
2023 2189 Tucherpark 26.07.2023 425 2021
2023 1746a Neuherbergstraße 20.09.2023 520 2021
2023 2192 Rupert/Mayer/Straße 01.10.2023 365 2021

Tabelle 7: Aufstellungsbeschlüsse in den Jahren 2021-2023 (Quelle: LH München & eigene Recherchen)

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