Zweitwohnungssteuer
Informationen über den Steuersatz für Zweitwohnungen in München
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Stadtratsbeschluss
Am 09.06.2021 hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrates beschlossen, die Zweitwohnungsteuer zum 01.01.2022 auf 18 % der Jahresnettokaltmiete zu erhöhen. Damit folgt der Stadtrat einem Vorschlag der Stadtkämmerei.
Das Sozialreferat hatte zuvor geprüft, ob ein Verbot von Zweitwohnungen mit der Zweckentfremdungssatzung oder dem Zweckentfremdungsgesetz möglich ist. Der Prüfung folgte allerdings die Einschätzung, dass leerstehende Zweitwohnungen über das Zweckentfremdungsrecht nicht verhindert werden können.
Die Zweitwohnungsteuer wurde in München im Jahr 2006 eingeführt und betrug seitdem neun Prozent der Jahresnettokaltmiete. Im Vergleich zur Spannweite von 8 bis 16 Prozent in anderen deutschen Großstädten ist der bisherige Steuersatz einer der niedrigsten. Der neue Steuersatz nähert sich dem in Fremdenverkehrsgemeinden wie Bad Wiessee, Kreuth oder Tegernsee an, wo er 20 Prozent der ortsüblichen Nettokaltmiete beträgt.
Die LH München erhofft sich durch die Steuererhöhung einerseits eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, da so ein verstärkter finanzieller Anreiz geschaffen wird, eine nicht benötigte Zweitwohnung abzugeben. Andererseits soll die Erhöhung zu einer Verbesserung der Haushaltssituation führen. So rechnet die Stadt mit einer Einnahmensteigerung zwischen 6,5 und 7 Millionen Euro pro Jahr. Diese Zahl ist auch davon abhängig, wie viele derzeitige Zweitwohnungen im Zuge der Ankündigung zu einer Erstwohnung umgemeldet werden. In diesen Fällen würde die Ankündigung der Steuererhöhung zu einer Steigerung der Einkommensteuer beigetragen.
Wohnungen von verheirateten und nicht dauernd getrenntlebenden Personen, die sie aus beruflichen Gründen in München innehaben, oder von Personen, die in Altenheimen bzw. Pflegeheimen oder Therapieeinrichtungen untergebracht sind, werden nicht als Zweitwohnung behandelt, wenn die betreffenden Personen ihren Erstwohnsitz außerhalb Münchens haben. Ebenso können sich Studierende, die auf Grund ihres Studiums eine Zweitwohnung in München haben sowie generell Personen, deren Einkommen unter einer bestimmten Freigrenze (29.000 Euro für Alleinstehende und 37.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner) liegt, auf Antrag von der Steuer befreien lassen.
Fakten zur Zweitwohnungsteuer in München
Im Jahr 2020 gab es ca. 13.000 sogenannte aktive Kassenkonten. Ein Kassenkonto wird immer je Zweitwohnung geführt. Es ist daher möglich, dass einer Person mehrere Kassenkonten zugerechnet werden.
Die Höhe der Einnahmen durch die Steuer auf den Zweitwohnsitz für das Jahr 2020 werden auf ca. 7,4 Millionen Euro beziffert.
Im selben Zeitraum wurden 10.151 Befreiungen auf Grund geringen Einkommens ausgestellt. Die Zweitwohnungen von Ehepartnern oder Personen, die in bestimmten Einrichtungen untergebracht sind, werden in dieser Statistik nicht mitgezählt, da diese Wohnungen generell nicht wie Zweitwohnungen nach der geltenden Satzung behandelt werden.
Für die Jahre 2011 bis 2020 liegen folgende Zahlen für die Höhe der Einnahmen sowie die Zahl der bewilligten Befreiungen vor:
Jahr | Einnahmen in Millionen Euro | Anzahl bewilligter Befreiungen |
2011 | 6,20 | 6.982 |
2012 | 5,37 | 7.885 |
2013 | 5,06 | 8.226 |
2014 | 5,51 | 8.336 |
2015 | 4,29 | 7.862 |
2016 | 6,28 | 6.765 |
2017 | 6,52 | 6.783 |
2018 | 8,26 | 9.253 |
2019 | 8,27 | 9.738 |
2020 | 7,39 | 10.151 |
Die Summe der jährlichen Einnahmen, auf die auf Grund der Bewilligungen verzichtet werden muss, lässt sich nicht exakt beziffern. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Jahresnettokaltmieten, die als Berechnungsgrundlage dienen. Da der Antrag auf Befreiung unabhängig von der Höhe der Nettokaltmiete gestellt wird, lässt sich die Höhe der entgangenen Einnahmen nur schätzen. Basierend auf der Annahme einer durchschnittlichen Zweitwohnungsteuer im unteren Segment (z. B. ein Zimmer in einer Studenten-WG) schätzt die LH München das Volumen der entgangenen Einnahmen auf Grund der Befreiungen auf ca. 1,7 bis 2,5 Millionen Euro pro Jahr.
Die Veranlagung der Zweitwohnungsteuer führt zu einem jährlichen Verwaltungsaufwand von ca. 3,9 Millionen Euro.