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Baumbestand

Fakten zu Behauptungen rund um das Thema Baumbestand in München.

Quelle: Unsplash

Faktencheck

Im Münchner Stadtgebiet gehen mehr Bäume verloren als neu gepflanzt werden

Die Behauptung kann nur teilweise verifiziert werden. Es ist wichtig, Zahlen zum Baumbestand einzuordnen und die Gründe für die Entfernung von Bäumen sowie Ersatzpflanzungen differenziert zu betrachten. Zudem sind die Maßnahmen zum Erhalt des Baumbestandes in München klar geregelt und sollen in den kommenden Jahren noch verschärft werden.

Die Erklärung für Interessierte

I. Baumbestand in München

Die genaue Zahl der Bäume im Münchner Stadtgebiet wurde bislang nicht exakt erhoben. In den Medien kursierte daher lediglich ein Schätzwert von bis zu 3 Millionen Bäumen. Im Dezember 2022 hat das InnovationLab des IT-Referats mit Hilfe von Luftbildern und künstlicher Intelligenz ermittelt, dass sich im Stadtgebiet 1.693.614 Bäume befinden.
Zwar hat das Stadtbaureferat errechnet, dass zwischen 2010 und 2019 ca. 88.000 Bäume gefällt und nur ca. 64.000 neue Bäume gepflanzt wurden, jedoch übersteigt die Zahl der städtischen Baumpflanzungen nach Angaben der LH München in den letzten Jahren die der Fällungen kontinuierlich. Aktuell veröffentlichte Zahlen untermauern diese Aussage. So sind im Jahr 2022 insgesamt 2.710 Bäume auf öffentlichen Flächen neu gepflanzt worden. 2.550 Bäume mussten aufgrund der regulären Baumpflegemaßnahmen gefällt werden. Der Baumbestand erhöhte sich somit innerhalb von 12 Monaten um 160 Bäume.

Beim Blick auf die Zahlen von 2017 bis 2022 zeigt sich, dass die Baumbilanz in jedem der sechs Jahre positiv war und so in diesem Zeitraum insgesamt 3.714 mehr Bäume gepflanzt werden konnten als gefällt werden mussten.

  • Die Zahlen der städtischen Baumbilanz in München spiegeln dabei nur eine Teil-Realität wider. Laut Baureferat bezieht sich diese positive Bilanz nur auf alle öffentlichen Flächen im Unterhalt des Baureferats, wie beispielsweise öffentliche Grünanlagen (mit ca. 2.500 ha), Straßenbegleitgrün (mit ca. 500 ha), Naturschutz- und Ausgleichsflächen (mit ca. 650 ha) und städtische Friedhöfe (mit ca. 500 ha). Addiert man diese Flächen, kommt man zu einem Gesamtwert von 4.150 Hektar, was lediglich 13 Prozent des Stadtgebiets entspricht. Private Flächen werden somit nicht berücksichtigt.

 

Jahr Gefällte Bäume Gepflanzte Bäume Baumbilanz
2017 2.219 2.992 + 773
2018 2.035 2.527 + 492
2019 1.190 2.160 + 970
2020 1.934 2.607 + 673
2021 1.697 2.343 + 646
2022 2.550 2.710 +160

Tabelle: Städtische Baumbilanz von 2017-2021 (Quelle: LH München)

  • Die von der Stadt München ebenfalls 2022 veröffentlichte Gesamtbilanz aller Fällungen und Ersatzpflanzungen auf vorwiegend privaten Flächen in den 25 Stadtbezirken zeigt demnach eine negative Tendenz auf. Hierbei stehen 5.236 Fällungen lediglich 3.728 Ersatzpflanzungen gegenüber, was de Facto ein Rückgang des Baumbestandes bedeutet. Lediglich im Bezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist eine positive Bilanz von +1 zu finden.  Das unterstreicht auch die Übersicht des Stadtplanungsamts für die Jahre 2010-2019 (siehe weiter unten).
  • Auch in der Addition der städtischen und privaten Baumbilanz zeigt sich mit 7.786 Fällungen und 6.278 ein negativer Wert und somit ein Defizit and Neupflanzungen.
  • Diese Bilanz umfasst jedoch nur Fällungen und Pflanzungen, der der Stadt bekannt sind, bspw. im Zuge von baurechtlichen  Verfahren. Daher sind bspw. Neupflanzungen, die freiwillig bzw. unabhängig von einer Bebauung stattfinden, nicht bekannt.

Die LH München führt regelmäßig Baumpflegemaßnahmen durch, um den Baumbestand im Stadtgebiet nachhaltig und artenreich zu gestalten. Aufgrund verschiedener Krankheiten, wie bspw. dem Eschentriebsterben, langer Trocken- und Hitzeperioden oder des verstärkten Borkenkäferbefalls sind diese Maßnahmen unerlässlich.

Ebenso ist das Fällen kranker oder nicht mehr standfester Bäume aus Sicherheitsaspekten notwendig. Durch die regelmäßige Prüfung und Einleitung von Maßnahmen des Baureferats wird sichergestellt, dass öffentliche Straßen und Plätze vor herabstürzenden Bäumen geschützt sind. Wie wichtig es ist, den Baumbestand regelmäßig zu kontrollieren und ggf. Bäume zu entfernen, hat ein tragischer Fall in Augsburg gezeigt, bei dem ein Baum auf einem Spielplatz umstürzte.

Zudem bietet das Lichten von Baumgruppen außerhalb der Vegetationsperiode neuen und jungen Bäumen Raum für ihre Entwicklung.

Die Widerstandsfähigkeit von Bäumen gegenüber Krankheiten und äußeren Einflüssen wird stark von der Standortwahl beeinflusst. Es kommt daher vor, dass gefällte Bäume durch neue Bäume an anderen, für sie besser geeigneten Standorten ersetzt werden.

Ebenso ist es üblich, dass sich Bäume in größeren und naturnahen Beständen durch ihre Samen selbst vermehren. Dies hat zur Folge, dass diese Baumbestände standortgerecht und genetisch vielfältig und so besser gegen Krankheiten und Schädlinge geschützt sind. Allerdings wird diese natürliche Vermehrung nicht in der Baumbilanz berücksichtigt. Laut Angaben der LH München konnten sich bspw. im Jahr 2022 ca. 760 neue Bäume durch Förderung des natürlichen Aufwuchses entwickeln.

Dass es in Einzelfällen sogar ökologisch sinnvoll sein kann, bestimmte Bäume zu entfernen, zeigt der Streit um die Fällung von Bäumen für die von den Stadtwerken München geplante Fernkälteleitung vom Heizkraftwerk (HKW) Süd zum Stachus. Diese Form der Energieausnutzung gilt als ökologisch wertvoll, da so die Energie des HKW optimal ausgenutzt werden kann und Gebäude im Stadtgebiet energieschonend gekühlt werden können.

Bislang spielten im Stadtgebiet München Baumschäden durch die Biberpopulation keine nennenswerte Rolle. Der Bund Naturschutz schätzt zwar, dass zwischen 80 und 100 Biber in München beheimatet und sämtliche Reviere besetzt sind. Da Biber allerdings nach ungefähr zwei Jahren den Familienbund verlassen und sich ein eigenes Revier suchen müssen, deren Zahl wiederum begrenzt ist, kann sich die Biberpopulation nicht unbegrenzt vergrößern. Zu schützende Bäume werden zudem vorsorglich im unteren Stammbereich mit Gitternetzen, sogenannten Drahthosen, ummantelt. Biberschäden im Stadtgebiet entstehen daher fast ausschließlich an Bäumen, die ohnehin gefällt werden sollen.

Für den Zeitraum von 2010 bis 2019 hat das Baureferat der LH München folgende Zahlen zu Baumfällungen im Stadtgebiet veröffentlicht:

 

genehmigte Baumfällungen geforderte Ersatzbäume
ohne Ausgleichszahlungen
Differenz
Einzelfällungen / Ersatzpflanzungen von Baumschutzbäumen 40.106 (4.011*) 18.847 (1.885) – 21.259 (- 2.126)
Fällungen / Ersatzpflanzungen von Baumschutzbäumen im Baugenehmigungs-
verfahren
26.940 (2.694) 20.270 (2.027) – 6.670 (- 667)
Anzahl Fällungen Anzahl der gepflanzten Bäume
Fällungen von Bäumen (auch ohne Schutzstatus) im Zuständigkeitsbereich Baureferat 20.943 (2.094) 25.493 (2.549) + 4.550 (+ 455)
Gesamtbilanz 87.989 (8.799) 64.610 (6.461) – 23.379 (- 2.338)

Tabelle: Baumfällungen im Zeitraum 2010 – 2019; Jahresdurchschnitt in Klammern; (*) zu berücksichtigen sind deutlich erhöhte Fällzahlen im Jahr 2015 wegen des Sturms „Niklas“ (Quelle: Referat für Stadtplanung und Bauordnung)

Im Durchschnitt wird in München jährlich die Fällung von ca. 8.800 Bäumen genehmigt und ca. 6.500 Bäume werden neu gepflanzt. Das sich daraus ergebende Gesamtdefizit von ca. 2.300 Bäumen pro Jahr hat folgende Gründe:

  • Zum einen fällt in den dargestellten Zeitraum der Sturm „Niklas“ im Jahr 2015, infolgedessen eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Bäumen umstürzte oder gefällt werden musste. Für diese Bäume wurden keine Ersatzpflanzungen gefordert.
  • Zum anderen ist in ca. 25 % der Fälle die Realisierbarkeit von Ersatzpflanzungen auf Baugrundstücken nicht gegeben und es werden stattdessen Ausgleichszahlungen erhoben.
  • Bei Einzelfällungsverfahren können fehlende Ersatzpflanzungen rechtliche oder fachliche Gründe haben.
    • Der Abstand eines Ersatzbaumes wäre zu nah an einem Bestandsbaum (Fläche zu klein)
    • Bei kranken und vorgeschädigten Bäumen kann eine Ersatzpflanzung nicht angemessen sein.
    • Bei ca. 50 Prozent der Einzelfällungsverfahren kann keine Ersatzpflanzung gerechtfertigt werden, da der Verlust der Bäume keinen Bedeutungsverlust für Durchgrünung und ihrer Funktionen darstellt.
  •  Ersatzpflanzungen in Folge von Baugenehmigungsverfahren werden daher oftmals auf neuen öffentlichen Grünflächen vorgenommen. Da diese Bepflanzungen vom Baureferat durchgeführt werden, sind diese Zahlen auch in der Statistik des Baureferats und nicht bei den Ersatzpflanzungen im Baugenehmigungsverfahren ausgewiesen.

II. Gesetzliche Grundlagen

Baumschutzverordnung

Um die Bäume im Stadtgebiet München zu schützen, wurde bereits im Jahr 1976 eine Baumschutzverordnung erlassen. In ihrer aktuellen Fassung vom 18.01.2013 werden folgende Bäume geschützt:

  • alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden
  • mehrstämmige Bäume, wenn 1 Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt
  • Ersatzbäume (auch mit geringerem Stammumfang), die für entfernte geschützte Bäume festgesetzt und gepflanzt wurden

Ausgenommen von der Verordnung sind:

  • Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und durch regelmäßigen Schnitt in Form gehalten werden
  • Obstgehölze, mit Ausnahme folgender Arten: Walnuss, Holzbirne, Holzapfel, Vogelkirsche, Holunder und Hasel
Bauvorschriften

Die Bauvorschriften in München sehen vor, dass zu einem Bauantrag immer auch ein Baumbestandsplan sowie ein Freiflächengestaltungsplan (ab vier Wohneinheiten) mit einzureichen ist. Hier sind alle nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäume auf dem Baugrundstück und auf den Nachbargrundstücken bis zu einem Abstand von fünf Metern sowie die geplanten Veränderungen darzustellen. Auf dem Freiflächengestaltungsplan müssen darüber hinaus alle neu zu pflanzenden Bäume und Sträucher eingezeichnet sein. Bei Gebäuden mit weniger als vier Wohneinheiten ist der Nachweis über die Ersatzpflanzung im Baumbestandsplan anzugeben.

Ob die Darstellungen im Plan korrekt angegeben wurden und ob ein Grund für die Erteilung einer Fällgenehmigung gegeben ist, wird von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft. Außerdem hat ein Beauftragter des örtlichen Bezirksausschusses die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten zu beurteilen und gegenüber der Behörde eine Empfehlung abzugeben. Diese entscheidet im Anschluss, ob eine Ersatzpflanzung erforderlich und unter Berücksichtigung der räumlichen Situation möglich ist.

Um sicherzustellen, dass die neu gepflanzten Bäume über eine gewisse Resistenz verfügen und nicht sofort wieder eingehen, fordert die LH München Ersatzpflanzungen mit einem Stammumfang von mindestens 20 bis 25 cm.

Sollte aufgrund der Bebauung keine Ersatzpflanzung möglich sein, wird in der Regel eine Ausgleichszahlung von derzeit 750 € pro Baum erhoben. Der Betrag orientiert sich dabei an den Kosten, die eine Neupflanzung eines Baumes durchschnittlich verursacht. Die eingenommenen Ausgleichszahlungen werden seitens der LH München dazu verwendet, neue Bäume im Stadtgebiet zu pflanzen.

Kritiker bemängeln, dass die 750 € pro Baum zu niedrig angesetzt sind. So plädiert bspw. der Baumschutzbeauftrage des Bezirksausschuss Ludwigs-/Isarvorstadt Arne Brach für eine Erhöhung auf 5.000 € pro gefällten Baum für Investoren und für eine Verdoppelung auf 1.500 € pro verlorengegangen Baum für Privatpersonen.

Im Jahr 2019 wurden laut Statistik der Stadt 70 Verfahren im Rahmen der Baumschutzverordnung angestrengt. Durch die verhängten Strafen zwischen 200 € und 20.000 € konnte die Stadt insgesamt 70.000 € einnehmen.

Um den zu erhaltenden Baumbestand während der Bauphase zu schützen, werden außerdem entsprechende Auflagen in den Baugenehmigungsbescheid mit aufgenommen.


Bildquelle: Unsplash

III. Zukünftige Entwicklungen

Den Münchener Baumbestand zu erhalten und weiter auszubauen ist seit langem das Ziel auf kommunaler Ebene. Im Koalitionsvertrag von SPD & Bündnis 90/Die Grünen wurde hierzu festgehalten, dass ein digitaler Baumkataster erstellt werden soll, um den Bestand an Bäumen besser verwalten zu können. Zudem soll in Zukunft statt der Anzahl der Bäume das Baumvolumen, das durch die Entfernung eines Baumes verloren geht, bei Ersatzpflanzungen berücksichtigt werden. Ebenfalls soll es eine Umkehr der Beweislast bei privaten Baumfällungen geben. Dies hätte zur Folge, dass Fällungen nur durch Hinterlegung einer Kaution genehmigt werden, die nach bewiesener Ersatzpflanzung zurückgezahlt wird. Um den Baumschutz noch besser kontrollieren und durchsetzen zu können, ist außerdem geplant, das Personal zu erhöhen und dieses mit weitreichenderen Befugnissen auszustatten.

Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist im Herbst 2020 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung die „Baumschutzkampagne“ gestartet worden. Diese enthält unterschiedliche Bausteine, wie etwa die Grenzbauminitiative, bei der sich Nachbarn verpflichten, einen Baum auf ihre Grenze zu pflanzen und die LH München sich an einem Großteil der Kosten beteiligt.

Zudem hat sich der Münchner im Stadtrat im Januar 2020 dazu entschlossen, innerhalb von fünf Jahren ca. 500.000 Bäume durch die Städtische Forstverwaltung (FV) und die Stadtgüter München (SgM) neu pflanzen zu lassen. Diese sollen sowohl innerhalb als auch in den außerhalb des Stadtgebietes (Planungsregion 14) betreuten Flächen im Wald und auf Erstaufforstungsflächen realisiert werden. Laut Kommunalreferat wurden zwischen Januar 2021 und Juli 2023 von der FV innerhalb Münchens 82.697 Bäume gepflanzt. Außerhalb Münchens belief sich diese Zahl sogar auf 133.800 Bäume. Somit wurden zur Halbzeit des Vorhabens ca. 220.000 der 500.000 gewünschten Bäume gepflanzt.

Im Dezember 2023 schlug das Baureferat dem Bauausschuss ein Programm zur Neupflanzung von insgesamt 3.500 Bäumen vor. 1.300 davon sollen in öffentliche Grünanlagen, 700 in Straßenbegleitgrün und 1.570 Exemplare im Straßenraum realisiert werden. Die Idee des Programms beruht auf der bitte des Baureferats aus 2020 an alle Bezirksausschüsse, Vorschläge für mögliche neue Pflanzungen/Standorte zu nennen. Für das geplante Programm sind Kosten in Höhe von ca. 52 Millionen Euro eingeplant.

IV. Wissenschaftliche Erkenntnisse

Die CO2 Aufnahmekapazität von Bäumen unterscheidet sich je nach Baumart, Standort, klimatischen Bedingungen, Bodenqualität und Wasserversorgung. So nehmen beispielsweise Laubbäume deutlich mehr CO2 während ihrer Lebenszeit auf als Nadelbäume. Auch weisen einzelnstehende Bäume tendenziell eine höhere CO2 Aufnahmekapazität auf, als Bäume, die dicht beieinanderstehen. Eine allgemeingültige Aussage zu treffen, wie viel Kohlenstoff ein Baum pro Jahr speichert, ist daher sehr schwierig. Zudem gibt es wenige Studien, die sich speziell auf die Kohlenstoffbindung von Bäumen in Stadtgebieten konzentrieren.

In Bezug auf Wälder im Generellen konnten jedoch folgende Forschungsergebnisse in den letzten Jahren erzielt werden:

In einer Untersuchung aus dem Jahr 2014 konnte ein Forscherteam aus 38 verschiedenen Forschungsinstituten zeigen, dass 97 % der untersuchten Baumarten umso schneller wachsen, je größer sie werden. Das bedeutet, dass große Bäume CO2 wesentlich effektiver aus der Atmosphäre aufnehmen können. Dies deckt sich mit einer Studie der Universität Hamburg aus dem Jahr 2017, in der nachgewiesen werden konnte, dass ältere Bäume im letzten Viertel ihres Lebens zwischen 39 und 50 Prozent ihres gesamten Kohlenstoffanteils aufnehmen.

Wenn ein Wald mehr CO2 bindet, als er selbst ausstößt, gilt er als sogenannter Kohlenstoffsenker. Im Laufe der Zeit kann sich dieser Effekt abschwächen oder, wie ein internationales Forscherteam unter Beteiligung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) 2019 herausgefunden hat, auch wieder zunehmen. So zeigte sich, dass Wälder, die nach natürlichen Störungen oder Holzernten durch Aufforstungen erneuert wurden, in den Jahren 2001 bis 2010 rund 50 % mehr Kohlendioxid binden konnten als tropische Regen- oder sibirische Urwälder.

Ein hierbei zu berücksichtigender Aspekt ist jedoch eine mögliche Überschätzung der Fähigkeit der Wälder, den Kohlenstoff langfristig zu binden. Als möglichen Grund nennt eine Studie aus dem Jahr 2019 die erhöhten Kohlendioxidwerte in der Atmosphäre. Durch diese erhöhte „CO2-Düngung“ wachsen Bäume einerseits schneller, sterben aber andererseits auch früher ab. Im Ergebnis kann der Kohlenstoff somit nicht mehr so lange gespeichert werden.

Neben der CO2 Bilanz, ist auch die Verdunstungskapazität beim Vergleich von alten und jungen Bäumen ein wichtiger Aspekt. So haben Studien der TU München gezeigt, dass eine 80 Jahre alte Linde über ihre Blätter deutlich mehr Wasser verdunstet als eine 20 Jahre alte Linde. Der ältere und größere Baum trägt somit mehr zur Umgebungskühlung bei.

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