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Klimaneutrales München

Fahrplan für ein klimaneutrales München

Informationen über die Klimabestrebungen der Landeshauptstadt München.


Quelle: Unsplash

Forderung des Stadtrats

Der Münchner Stadtrat hat im Dezember 2019 in einem Beschluss sowohl den „Klimanotstand“ für München ausgerufen als auch die Stadtverwaltung aufgefordert, einen Plan aufzustellen, München bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden zu lassen.

Laut einer Definition des Europäischen Parlaments bedeutet Klimaneutralität,

ein Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken herzustellen.

Die Landeshauptstadt selbst hat sich daraufhin zum Ziel gesetzt, bereits bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Stadtverwaltung zu erreichen. Hierfür wurden folgende Maßnahmen definiert:

  • ein für die Landeshauptstadt München definierter Niedrigstenergiestandard (d.h. insbesondere Passivhausstandard bzw. EH-40 Standard)
  • Pflicht zur Nutzung der Solarenergie für alle städtischen Gebäude
  • mindestens 30 Prozent Begrünung bei stadteigenen Gebäuden in Bestand und Neubau
  • Einführung einer Klimaschutzprüfung für alle Beschlüsse der Stadtverwaltung

Für die Klimaneutralität Münchens ist die Stadt allerdings auch auf Regelungen und Bestrebungen auf EU-, Bundes- und Landesebene angewiesen. So könnten laut Stadtverwaltung lediglich 40 Prozent der erforderlichen Treibhausgas-Einsparungen über Maßnahmen der Stadtakteure erreicht werden.

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat im Oktober 2021 ein Konzept vorgelegt, das im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats beraten wurde. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen zum Ziel führen, die Treibhausgasemissionen pro Münchner Einwohner von jährlich knapp sechs Tonnen auf lediglich 0,3 Tonnen zu reduzieren.

Folgende Instrumente und Regelungen sieht das Konzept unter anderem vor:

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern in Neubaugebieten
  • Effizienzhaus (EH)-40-Standard als verpflichtende Mindestnorm bei der Vergabe von städtischen Grundstücken
  • Inhalte zur Klimaanpassung und zur alternativen Mobilität werden in die Auslobungen städtebaulicher Wettbewerbe mit aufgenommen
  • Charta zur Umsetzung eines nachhaltigen Stadtquartiers und sozialer Standards als Begleitung von Bebauungsplanverfahren

Bereits im September 2021 wurden die Ergebnisse der dreijährigen Studie „Grüne Stadt der Zukunft“ vorgestellt, die im Kern die Frage untersuchte, wie eine Stadt wie München die doppelte und gegensätzliche Herausforderung bewältigen kann, dringend benötigten Wohnraum und Klimaschutz zu vereinen. Hierzu haben Fachleute der Stadt, der Technischen Universität (TU) sowie der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung in Berlin verschiedene Münchner Stadtquartiere als Reallabore genutzt und sie hinsichtlich ihrer Klimaanpassungspotentiale untersucht. Dazu gehörte bspw. die Simulation der Effekte begrünter Fassaden und bepflanzter Dächer oder die Verschattung von Häusern durch Balkone.

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Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass es möglich ist, eine wachsende Stadt an den Klimawandel anzupassen. Ein wichtiger Baustein könne bspw. die Reduzierung der Fahrzeuge im öffentlichen Raum sein. Die Stadt hätte über die Stellplatzsatzung und die darin festgelegte Mindestanzahl an Parkplätzen pro neu gebautem Haus die Möglichkeit, die Zahl der Autos im Stadtgebiet zu verringern und mehr Grünflächen in den Bebauungsplänen vorzusehen. Zudem müssten sich die Planungsverfahren so ändern, dass Grünflächen als Infrastruktur eingeordnet werden und ähnlich wie Wasser oder Strom gleich zu Beginn der Planung mit einbezogen werden.

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